Jeder Quadratmeter belegt
Eine falsche Flächenangabe im Exposé ist der häufigste Grund für Nachverhandlung und Haftung. Wir messen Ihr Objekt per LiDAR-Laserscan auf, berechnen die Wohnfläche nach WoFlV und liefern eine prüffähige Aufstellung — plus den digitalen Grundriss aus demselben Termin.
Für Makler, die im Exposé keine Angriffsfläche bieten wollen
Die Wohnflächenverordnung regelt, welche Flächen voll, welche zur Hälfte und welche gar nicht zählen: Dachschrägen unter einem Meter bleiben außen vor, Flächen zwischen einem und zwei Metern zählen zur Hälfte, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel. Genau an diesen Stellen entstehen die Abweichungen, die später zum Streit führen.
Wir erfassen das Objekt mit einem LiDAR-Scanner. Das ergibt eine Punktwolke des gesamten Innenraums mit Zentimetergenauigkeit — inklusive Raumhöhen, Nischen und Schrägen. Aus diesen Daten entsteht die Flächenberechnung und, ohne zweiten Termin, ein maßstäblicher digitaler Grundriss.
Das lohnt sich besonders bei Altbauten, Dachgeschosswohnungen, Objekten ohne Bauunterlagen und immer dann, wenn die Flächenangabe des Eigentümers erkennbar aus dem Kaufvertrag von 1978 stammt.
Was Sie davon haben
Haftung reduziert
Eine dokumentierte Berechnung nach WoFlV ist Ihre Absicherung gegenüber Käufer und Verkäufer.
Keine Nachverhandlung
Wer die Fläche belegen kann, verliert sie nicht im Preisgespräch.
Grundriss inklusive
Aus dem Scan entsteht direkt der digitale Grundriss — ohne zweiten Termin.
Belastbar bei Streit
Punktwolke und Aufmaß sind nachvollziehbar dokumentiert und jederzeit prüfbar.


So arbeiten wir
Termin vor Ort
Der Scanner erfasst jeden Raum. Für eine Wohnung genügt meist eine Stunde.
Auswertung
Aus der Punktwolke entstehen exakte Raummaße, Höhen und Schrägen.
Berechnung nach WoFlV
Anrechenbare Flächen werden zugeordnet und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Dokumente
Sie erhalten Flächenaufstellung und Grundriss.
Das ist enthalten
- LiDAR-Laserscan aller Räume vor Ort
- Flächenberechnung nach WoFlV, nach Räumen aufgeschlüsselt
- Behandlung von Dachschrägen, Nischen und Balkonen
- Maßstäblicher digitaler Grundriss aus dem Scan
- Raumhöhen
- Prüffähige PDF-Dokumentation für die Akte
Gut zu wissen
Was regelt die Wohnflächenverordnung?
Die WoFlV legt fest, welche Grundflächen zur Wohnfläche zählen. Räume unter einem Meter Höhe bleiben unberücksichtigt, Flächen zwischen einem und zwei Metern zählen zur Hälfte, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel.
Wie genau ist ein LiDAR-Aufmaß?
Die Messgenauigkeit liegt im Bereich von etwa einem Zentimeter — deutlich präziser als ein Zollstock-Aufmaß und vollständig dokumentiert.
Wie lange dauert der Termin?
Für eine durchschnittliche Wohnung rund eine Stunde, für Häuser zwei bis drei. Das Objekt muss dafür nicht leer sein.
Ist die Berechnung rechtssicher?
Sie ist nach WoFlV nachvollziehbar erstellt und prüffähig dokumentiert. Für ein Gerichtsgutachten ist zusätzlich ein vereidigter Sachverständiger erforderlich — für Vermarktung und Kaufvertrag ist unsere Dokumentation die übliche Grundlage.
Bekomme ich auch den Grundriss?
Ja. Der maßstäbliche digitale Grundriss entsteht direkt aus dem Scan und ist enthalten. Kolorierte oder möblierte Fassungen buchen Sie optional dazu.
Können Sie auch ohne Baupläne arbeiten?
Ja, genau dafür ist der Scan gedacht. Vorhandene Pläne helfen beim Abgleich, sind aber nicht nötig.
